»Keimung«
Pflanzen verfügen über Organe, die der jeweiligen Art das Überleben ungünstiger Bedingungen ermöglichen: Diese Organe halten eine Ruhephase ein, bis günstige Entwicklungsbedingungen eingetreten sind. Knollen, Zwiebeln, Wurzelstöcke, Samen, Sporen und Pollen sind solche "Überlebenskünstler".
Soviel zum botanischen Keimungsbegriff. Im landläufigen Sinn meint man mit Keimung das Aufgehen von Samen, wenn das notwendige Angebot an Wasser, Temperatur und Sauerstoff gegeben ist. Dann wächst der pflanzliche Embryo, indem er mit den Vorräten aus den Keimblättern Spross, Wurzeln und Primärblätter bildet. Mit der Entstehung der photosynthetisch aktiven Primärblätter ist die Aufgabe der Keimblätter erfüllt: Sie sterben ab.
Neben den genannten Hauptvoraussetzungen der Keimung müssen bei bestimmten Pflanzen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, um die K. in Gang zu setzen bzw. um spätere Keimfähigkeit zu erreichen: