Deutsche Strafjustiz -

- zB in eigener Sache:

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"Soll"       "Ist"


Immer wieder wird darüber berichtet, wie in unserer Strafjustiz gravierende Mängel bestehen, dass diese aber mit ungehemmter Wagenburgmentalität geleugnet werden und mit Phrasen und Scheinverbesserungen aus dem Fokus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt werden. Spätestens die Insider-Warnung durch den Bundesrichter R. Eschelbach löste erschrockene Reaktionen aus. Eschelbach schätzt die Rate von Fehlurteilen durch die Strafjustiz auf 25 %, wobei man ihm eine loyale Untertreibung sicherlich zugestehen und die Rate somit getrost auf 30 % erhöhen muss. Eschelbachs preiswürdiges Auftreten beweist, dass Deutschland auch Persönlichkeiten aufbieten kann, die kollegiale Loyalität (Korpsgeist) nicht über die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, nicht über das Gesetz stellen. Dem GG treulich zu folgen, das bedeutet: Staatsbürgerliche Verantwortung!

Die hilflose und unintelligente Reaktion der BGH-Präsidentin B. Limperg lautete: "Das kann man doch gar nicht belegen!" Eine mangelhafte oder fehlende Kontrolle soll also als Argument gegen praktische Insider-Erfahrungen gelten? Ohne Überprüfung und Kontrolle keine Belegbarkeit. Wenig später behauptete sie sogar gegen besseres Wissen, dass für die Justiz "nur Recht und Gesetz gelte und sonst gar nichts". Ist damit das ungeschriebene Mainstream-Gesetz gemeint? Tatsächlich belegt wird die hohe Rate von Fehlurteilen durch die namhafte Quelle der ausgesprochenen Warnung: Ein hochrangiger, aktiver Bundesrichter, der die massenhaften Fälle von Berufung bzw Revision überblicken kann. Zahlreiche Justizverbrechen (abschwächend "Skandale" genannt) sind der breiten Öffentlichkeit mit all ihrer Schäbigkeit und Ganovenhaftigkeit vor Augen geführt worden und sollen hier nicht als Spitze eines Eisbergs erneut ausgebreitet werden.

All diesen Vergehen und Verbrechen gemeinsam ist, dass die Justiz mit Zähnen und Klauen trotz erdrückender Beweise diese fehlgelaufenen Verfahren bzw Urteile für rechtens erklärt oder sich nicht anders zu helfen weiß, als die Ermittlungsakten auf quasi ewige Zeiten zu sperren! Es verlangt eine große Portion Dummheit und krimineller Energie, die auf volks- und staatsfeindlichen Irrwegen wandelnde Justiz-Gewalt mit derartigen Winkelzügen aus der Illegalität herausziehen zu wollen.

Es sei auch nochmals an die Staatsanwälte und Richter erinnert, die nach dem Eintritt ins Rentnerdasein ihr Gewissen entlasten wollten und bei Verbrechen in den eigenen Reihen von dem dann gängigen Mittel berichtet haben, alle darin verwickelten Jurist*Innen zu decken und auf diese Weise vor legalen Ermittlungen, Verfahren und ggf Bestrafungen zu schützen. Dass dieses Mittel des "Drei-Affen-Verhaltens" auch gegenüber der Exekutive (Politik und Polizei) ständig zum Einsatz kommt, deutet auf die Unterwanderung der Gewaltenteilung hin. Manus manum lavat.

Ein peinlicher und untauglicher Versuch, die strauchelnde Justiz rein zu waschen, sie aber zugleich wegen inakzeptabler Entwicklungen zur Ordnung zu rufen, wurde vom BVerfG-Richter Peter Müller in einem Focus-Aufsatz gestartet. Er trug unfreiwillig zur Dokumentation einer desaströsen Justiz bei. Darüber wurde hier berichtet.

Doch wie kann es sein, dass in Deutschland die Justiz geradezu selbstherrlich am Recht und Gesetz vorbei, also mehr im Sinne eines Carl Schmitt und gegen das Grundgesetz handelt? Wie kann es zB sein, dass eine junge und somit zugestandenermaßen wohl unerfahrene oder einfach inkompetente Justizministerin Barley dem Staat die Ermächtigung zur Gesetzgebung erteilen möchte? Sollen wir zufrieden sein, wenn sie wie schon der Nazi-Leugner G. Oettinger, die korrupte Chr. Lagarde oder die mit verschiedenen strafrechtlichen Vorwürfen belastete Kriegsverbrecherin U. Leyen nach Brüssel entsorgt wird? Zufrieden, dass diese Personen aus dem Dunstkreis der Schmuddel-Politik ehrenhaft befördert werden und weiteren Schaden anrichten können? Aber sie scheinen ja die "†-abendländische Werteunion" zu verkörpern.

Das ganze Unheil der Justiz und der übrigen politischen Verfasstheit lässt sich zu einem Begriff kondensieren: Wir leben in einer theo-politisch gewollten schizophrenen Kultur. Das heißt: Immer wieder christliche Phrasen, Prunk und Tradition betonen und gleichzeitig nach kriminellen Spielregeln agieren. Das heißt: Christliche Werte verkünden, mit christlichen Etiketten und Symbolen strunzen und gleichzeitig mit den größten Verbrecherorganisationen dieser Welt paktieren. Das heißt: Treue und Unterwürfigkeit gegenüber dem führenden Verbündeten geloben, gleichzeitig aber dem Volk verschweigen, dass dieser "Führer" weltweit der gefährlichste Terrorstaat und die übelste Administration darstellt. Das heißt: Darüber dürfen wir das Volk nach öffentlicher Debatte keinesfalls abstimmen lassen! Das heißt natürlich auch: Hymnen über Demokratie und Rechtsstaat singen und gleichzeitig beides verhindern, soweit nicht ein Pseudo-Einlenken der Volksbesänftigung dienen muss. Psycho-, sozio- und politologisch liegt der Hund immer dort begraben, wo Machtfülle sich der Kontrolle entzieht und sich ihr ums Verrecken verweigert. Das Hauptanliegen des Grundgesetzes ist ja gerade die Kontrolle und das Limitieren der zur Korruption neigenden Macht. Die im GG festgesetzte Souveränität des Volkes, die Gewaltenteilung, die Festlegung der Justiz allein auf Gesetz und Recht: All dies wird untergraben auf "Deibel bschitz' uns". Es ist todtraurige Ironie: Wie fahrlässig und risikoignorant unsere Regierung mit all den konzerngefälligen Giften und Gefahren umgeht (Glyphosat, Stickoxide, Nitrat, Atom-, 5G-Technologie, CO2, Lebensmittel-Kenn­zeich­nung, Waffenschieberei und "Kriegskultur"), so springt sie auch mit dem humanen Anstandsgebot um. Dies zu stärken und durchzusetzen ist der Sinn des GG. Das Vorsorge-Prinzip blieb schon längst auf der Strecke, das Risiko-Prinzip und die schizophrene Politik feiern Triumphe - noch! Für die Folgen werden weder Politik, noch Konzerne, noch Tiefer-Staat aufkommen, sondern allein die einfache Bürgerschaft, die "Leute".

Die bisher noch geplante audio-visuelle Aufzeichnung von Hauptverhandlungen der Prozesse, die vor Landgerichten beginnen, ist mE ein Täuschungsversuch: Die Verfassung hat die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz festgelegt. Kein Platz für Manipulationen der Protokolle, kein Platz für Zwei-Klassen-Justiz schon bei amtsgerichtlichen Fällen! Die Kontrolle der Justiz ist nicht mehr zu verhindern! Ja, dies bedeutet - aus gegebenen Anlässen - ein gesundes und grundsätzliches Misstrauen gegenüber selbstherrlichen Jurist*Innen.

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