Peter Müller und der Widerstand

"Soziale Demokratie" und "Rechtsstaat" nur bei Bedarf
rechtsstaat

Zwei Zitate verdeutlichen die Problematik eines politischen Widerstands in Deutschland:

Das Grundgesetz legt im 'Artikel 20, Absatz 4' fest:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."


(Die "Ordnung" umschreibt das GG in den 'Absätzen 1-3' mit einem demokratischen und sozialen Bundesstaat sowie aller vom Volk ausgehenden Staatsgewalt und einer ausschließlich an Recht und Gesetz gebundenen Exekutive und Judikative.)

Bundesverfassungsrichter Peter Müller transformiert das GG folgendermaßen:

"Für den Rückgriff auf das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat kein Raum. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, im demokratischen Diskurs auf die Änderung der als falsch, ungerecht oder unmoralisch empfundenen Regelung hinzuwirken."


P. Müller äußert sich hier sehr "zurück-haltend" und glaubt, das Widerstandsrecht aushebeln zu können, da es in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat hierfür keinen Raum gebe. Das träfe ja zu, aber eben nur für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat! Ein solcher besteht in Deutschland keinesfalls! Alle drei Qualitäten werden in unserem Land mehr oder weniger - zumeist mehr als weniger - verfehlt, worauf im Folgenden noch einzugehen sein wird. Vorab kann aus den Mängeln an freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen gefolgert werden, dass es durchaus Raum für den GG-lich zugestandenen Widerstand gibt, weil mangels einer "demokratischen Demokratie" sowie einer GG-treuen Justiz keine Möglichkeit zum "demokratischen Diskurs", keine Möglichkeit also für andere Abhilfe besteht. Die Akteure des deutschen Staatswesens sollten sich nicht allzu sehr auf das vom Hobby-Genetiker Steinmeier fälschlich unterstellte Gendefizit der Deutschen verlassen. Die Gelbwesten haben durchaus Vorbildcharakter bei allen irrtümlich als gottgewollt oder gar göttlich bezeichneten Obrigkeiten. 'Jupiter' Macron lässt grüßen!

Der Bundesverfassungsrichter Peter Müller vertraut darauf, dass der seit 1945 immer und immer wieder staatlicherseits und von den eingebundenen Medien gebetsmühlenartig wiederholte Hinweis auf "unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat" bei den Menschen ein zustimmendes Nicken auslöst. Allein die stets wiederholte opiumartige Behauptung von Demokratie und Rechtsstaat hat sich im Daseinsschema der meisten Deutschen schon als Bestätigung eingenistet. Allein schon diese dahingesagten Worte "Demokratie" und "Rechtsstaat" werden von den meisten Bürgern als Wohltat empfunden, bleiben aber umso mehr eine dreiste Lüge.

Ist das schwindelerregende Vermögensgefälle zwischen einer Hintergrund-Minorität und der Bevölkerungsmajorität demokratisch, sozial, rechtsstaatlich? Dreimal "nein". Aber es ist politisch gewollt.
Ist die Agenda 2010 (SPD) ohne eine gleichermaßen erfolgte Kontrolle und Gängelung der leistungsarmen Superreichen sozial ausgewogen oder demokratisch?
Sind die illegalen Kriege, die von Kriegsverbrecher*Innen wie G. Schröder (SPD), R. Scharping (SPD), J. Fischer (Grüne), A. Merkel (CDU) und U. von der Leyen (CDU) geführt wurden und im USA-Auftrag in aller Welt weiter geführt werden sollen, verfassungsgemäß, rechtsstaatlich oder etwa ausdrücklich per Volksentscheid genehmigt? "Drohnen-Ramstein" ist im Übrigen ebenfalls ein deutsches Kriegsverbrechen!
Sind menschenverachtende und verfassungswidrige Verlautbarungen von Politiker*Innen à la Steinmeier, Barley oder Merz nicht rechtswidrig?
Ist die generalisierte Überwachung und Einschüchterung der Gesellschaft durch stetig verschärfte Polizeibefugnisse und Lausch-Attacken freiheitlich und wirklich sicherheits­relevant? Merkwürdigkeiten bei mehreren Anschlagsermittungen lassen daran zweifeln.
Sind rechtsfreie Räume für Kirche, Exekutivorgane und Judikative etwa verfassungskonform, rechtsstaatlich, demokratisch?
Sind die massenweisen Fehlurteile der Strafjustiz allein dadurch abgehakt, dass die BGH-Präsidentin Limperg ausruft: "Die sind doch gar nicht belegt!"? Sie sind sehr wohl belegt, da der Aufdecker dieses Missstands ein Mann vom Fach ist, an der Quelle der Überprüfungen der zahllosen bestrittenen Urteile. Gab es überhaupt Ermittlungen? Heimlich?
Rechtsstaat? Die ebengenannte Person (Limperg) hatte auch die Verwegenheit, zu behaupten, "die deutsche Justiz arbeitet nur nach Recht und Gesetz, sonst nichts!" Wiederum eine glatte Unwahrheit, wie uva auch das Justiz-Verbrechen des Loveparade-Prozesses belegt, zu dem sich sogar die Justiz-Schwadrohne Thomas Fischer nur zu einer substanzlosen Volks-Beschwichtigung in der Lage sah.
Richter*Innen haben die Möglichkeit, Gerichtsprotokolle zu manipulieren, sie für evtl angerufene höhere Instanzen iS des von ihnen erlassenen Urteils überzeugend zuzubereiten, da eine audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen vor einem Amtsgericht oder folgenden Instanzen auch in Zukunft vermutlich gefürchtet wird. Warum wohl? Richter*Innen finden auch nichts daran auszusetzen, bei der Urteilsfindung nach moralischen Gesichtspunkten, also auch nach subjektiv gefärbten Maßstäben vorzugehen, auch Rechtsbeugungen zu begehen und eben nicht "nach Recht und Gesetz und nichts sonst"!
Siehe Fußnote: ✱
Systematische, USA-hörige Volksverhetzung und Kriegstreiberei zB gegen Russland oder andere ins USA-Visier geratene Staaten durch Merkel und ihr Kabinett und die verweigerte Einhaltung rechtsstaatlicher oder strafrechtlicher Grundsätze sind Ihrer und Ihrer Kolleg*ìnnen Ansicht nach Bestandteil des deutschen Rechtsstaats?
Das stur beschwiegene Festhalten an der Komplizenschaft mit Faschismus-affinen Organisationen wie Kirche und USA-Administration bedarf der öffentlichen Debatte, bedarf letztlich der Entscheidung mittels Volksabstimmung nach entsprechendem öffentlichen Diskurs. Die Menschen wenden sich aus guten Gründen von diesen üblen Komplizen ab. Sie wünschen weder spirituelle Bevormundung noch politische Geiselnahme durch die genannten Organisationen. Die Menschen wollen Frieden! Warum wohl werden diese Themen nicht diskursiv bearbeitet, Herr Müller?
Hat es mit Religionsfreiheit zu tun, wenn der Staat die christliche Kirche als Weltanschauungsquelle favorisiert und den entgegengesetzten GG-Auftrag missachtet? Kirche? Eine angemaßte Machtinstitution, die das Persönlichste, Privateste eines Menschen, das religiöse Innenleben, auf den Marktplatz kirchlichen Missbrauchs zerrt, im Sinne der Gleichschaltung vergewaltigt und zum öffentlichen Spektakel macht?!
Die Kirche hat sich über Jahrtausende - mit christlicher Maskerade getarnt - zur verbrecherischsten unchristlichen Weltmacht entwickelt, hat alle von ihr heimgesuchten Gesellschaften nachhaltig geprägt und mit dem TPS-Virus infiziert, dem theo-politischen Schizophrenie-Virus, der Theorie-Praxis-Schizophrenie, dem gängigen Machtinstrument jedes Herrschschaft-vs-Knechtschaft-Regims. Gern auch als Doppelbödigkeit verharmlost. Die Kirche kann als Vorreiterin und Vorbild für alle Verbrechen benannt werden. Und davon wird ubiquitär Gebrauch gemacht. Als Basis unserer Kultur hat die Kirche den Keim der Anarchie, den Keim eines jeden Krieges, jeden Unwerts, den Keim des eschatologischen Infernos gesät. Die gerne behauptete Jesusnachfolge erlaubt der Kirche keine Vermögensvermehrung über die Armutsgrenze hinaus. Dann erst wäre sie eine ernstzunehmende Kirche der Armen für die Armen.
Eine exorbitante Steuer- und Abgaben-Belastung des durchschnittlichen Arbeitnehmers mit fast 54% seines Verdienstes ist sozial unausgewogen! Damit belegt Deutschland unter 36 OECD-Staaten mit Belgien die beiden Spitzenplätze. Mit diesen kaltgepressten Geldern werden Organisationen wie Kirche und die faschistische Militarismus-Maschinerie der USA gefüttert, Verschwendung und Veruntreuung betrieben (uva von der Leyen). Der OECD-Durchschnitt liegt bei etwa 36%!
Mir fällt hierzu nur noch die zynische Propaganda-Meldung der ARD-Tagesschau ein: "Die Deutschen werden immer reicher". Die nächste Strompreiserhöhung steht uns bevor!
Ist der beschämende Umgang mit Whistleblowern in aller Welt und in Deutschland auch nur andeutungsweise human oder rechtsstaatlich? So also werden Staatsverbrechen strafrechtlich geschützt!
Eine Regierung, die den Bürgern vorsätzlich Schaden zufügt, wie auch bei der Immission toxischer Substanzen, Finanzderegulierungen oder bei Kriegseinsätzen, die vom GG verbriefte Rechte vorenthält und zB den Umweltschutz, Tierschutz unkontrolliert verkommen lässt und grundsätzlich ökologische Standards zugunsten industrieller Interessen benachteiligt, ist illegal! Oder?
Etc, etc pp!
Dies alles sind Fakten, die eine Bankrotterklärung des deutschen Staates darstellen. Die den Verdacht widerlegen, Deutschland sei ein rechtsstaatliches, demokratisches, soziales Land! Alle angeführten Tatbestände sind Ihnen, Herr Müller, bekannt, so dass Ihr Focus-Aufsatz offensichtlich nur als Verschleierung auch Ihrer Mittäterschaft gedeutet werden kann.

Gab und gibt es nicht zu viele versäumte Anlässe, Rechtsbrüche, Verfassungsbrüche, xxx-Brüche kraft Ihres verpflichtenden Amtes zu verfolgen? Haben Sie keine Bedenken, dass das BVerfG mit seiner schier grenzenlosen Interpretationsmöglichkeit sich selbst als Recht-setzender Apparat ermächtigt hat? Wenn dem so ist, dann war das Bejubeln des Grundgesetzes zu seinem 70. Verkündungstag auch gleichzeitig sein Totengesang. Dann haben wir es, wenn wir zum Widerstand zu feige sind, auch nicht besser verdient!

Fazit:
Widerstand ist bei schweren und schwersten Demokratie- und Rechtsstaatsmängeln überlebenswichtig! Widerstand tut not! Und Not kennt kein Gebot!

Fußnote ✱ LTO-Presseschau: "Dokumentation der Hauptverhandlung: Mo-FAZ (Helene Bubrowski) berichtet über eine Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins zu der seit Jahren insbesondere aus der Anwaltschaft zu hörenden Forderung nach einer Audio- beziehungsweise Videodokumentation der Hauptverhandlung. In den meisten EU-Ländern sei die technische Aufzeichnung von Strafprozessen mittlerweile Standard, heißt es im Text. Die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Galen, meinte in der Veranstaltung sogar, Deutschland würde mit seiner Praxis heute nicht in die EU aufgenommen werden."


Themen

 


Die Aufsätze "Rechtsstaat" und "Widerstand" nehmen Bezug auf folgende Veröffentlichung:
FOCUS Online (https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/gastbeitrag-fuer-focus-online-verfassungsrichter-peter-mueller-justiz-gut-aufgestellt-aber-es-drohen-grosse-gefahren_id_10972378.html)