Dinner

Beim Dinner im Kanzleramt begegneten sich auf Einladung Merkels die Exekutive und die Justiz in Gestalt des Bundeskaninetts und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Solche Begegnungen umgibt stets der Ruch kommender Befangenheit nach gemütlicher Verabredung.
Justizministerin Lambrecht heuchelte bei ihrer Rede mitleidheischend Unsicherheiten bei den Corona-Entscheidungen der Regierung. Unsicherheiten, die aber vollständig vermeidbar gewesen wären, wenn alle Seiten ihre Arbeit zum - geschworenen - Wohle der Gesellschaft verrichtet und ihr Berufsethos sich nicht dem ungeheuerlichen und absolut unverhältnismäßigen Druck der Exekutive, den USA folgend, gebeugt hätte.
Allein der ungeeignete und missbräuchlich eingesetzte PCR-Test, auf dem das Kartenhaus aller folgenden Entscheidungen errichtet wurde, hätte mit einer angemessenen Überprüfung durch unabhängige, weltweit renommierte Sachverständige als untauglich, allerdings nützlich für die transatlantisch in die Pflicht genommene Exekutive Deutschlands entlarvt werden können.
Dieses Treffen hätte man gerne als Arbeitsessen organisieren können, ohne befürchten zu müssen, es als Gefälligkeitsersuchen der Regierung zu beargwöhnen. Im Gegenteil: Die berechtigte und ungewöhnlich massenweise aufgetretene Bewegung der Kritik und ihre inadäquate Erwiderung hätten nicht stattgefunden.
Harbarth als "Glücksfall" für die Regierung zu bezeichnen, ist eine bewusste Verdrehung. Denn die Verfassungsrichter Deutschlands werden von der Länderexekutive gewählt, keinesfalls mittels Roulette.
Vor dem Hintergrund der genannten PCR-Einstufung und der weitgehenden Korrumpierung der Gewaltenteilung auch in Deutschland ist der Verdacht einer Einflussnahme auf die Verfassungsgerichte alles andere als abwegig. Schließlich geht es um nicht weniger als 424 anhängige Corona-Verfassungsbeschwerden.

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